A-ROSA Versicherungen 2024
Leistungen im Überblick | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung* | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
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1. Reise-Rücktrittsversicherung | |||
2. Urlaubsgarantie | |||
3. Reise-Krankenversicherung | Eingeschränkt enthalten (siehe Punkt 3) | ||
4. Reisegepäckversicherung | |||
5. Notfallversicherung | |||
Gültig für alle Fahrtgebiete | Gültig für Donau, nördlichen Rhein, Douro, Rhône & Seine | Gültig für südlichen Rhein |
* Für alle „Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2021 getätigt wurden, ist diese Versicherung bereits inkludiert. Die Stornokostenversicherung gilt für Reisende mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Versicherung kann nicht aus dem Reisepreis herausgerechnet werden, sie ist fester Bestandteil der Buchung. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
*Für alle „A-ROSA Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2023 getätigt werden, ist diese Versicherung bereits inkludiert. Es besteht die Möglichkeit, die bei Buchung bis 30.11.2023 inkludierte Reise-Rücktrittsversicherung als Leistung abzuwählen, wobei jedoch keine anteilige Reisepreisreduktion erfolgen kann. Aus Versicherungsgründen können Gäste mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder der Schweiz nicht versichert werden. Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
Für Kunden, die bereits die obligatorische Reise-Rücktrittsversicherung inkludiert haben („Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2021 getätigt wurden), besteht die Möglichkeit, sie zu nebenstehenden Konditionen zu erweitern.
Für Kunden, die bereits die obligatorische Reise-Rücktrittsversicherung inkludiert haben („Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2023 getätigt wurden), besteht die Möglichkeit, sie zu nebenstehenden Konditionen zu erweitern.
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
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Bis € 12.500 | inkludiert mit 25 % Selbstbehalt | € 39 | € 21 |
Selbstübernahme | 1,50 % | siehe Selbstbehaltübernahme-Versicherung | siehe Selbstbehaltübernahme-Versicherung |
Unsere Versicherungsleistungen
Unsere Versicherungsleistungen
1 REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens,mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
1. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
2 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingterReiseunterbrechung erstattet.
Wichtiger Hinweis: Die Erkrankung an COVID-19 vor und während der Reise ist ein versichertes Ereignis! Bei Erkrankung sind Ihre Stornokosten gesichert und Ihre Gesundheit geschützt.
2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingter Reiseunterbrechung erstattet.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Erkrankung an COVID-19 vor und während der Reise ist ein versichertes Ereignis! Bei Erkrankung sind Ihre Stornokosten gesichert und Ihre Gesundheit geschützt.
3 REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- den Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
4 REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.
4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.
5 NOTFALLVERSICHERUNG
Schutzengel auf Reisen. Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto.
- Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw
5. NOTFALLVERSICHERUNG
Schutzengel auf Reisen. Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto:
- Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen: +49 40 5555-7877
24-Stunden-Service - Telefongebühren abhängig vom Anbieter.
A-ROSA Versicherungsschutz mit 25% Selbstbehalt
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
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Bis € 500 | € 28 | € 46 | € 32 |
Bis € 1.000 | € 56 | € 74 | € 60 |
Bis € 1.500 | € 68 | € 92 | € 72 |
Bis € 2.000 | € 91 | € 115 | € 95 |
Bis € 3.000 | € 149 | € 177 | € 153 |
Bis € 4.000 | € 181 | € 199 | € 185 |
Bis € 12.500 | 5,10 % vom Reisepreis | 7,70 % vom Reisepreis, siehe www.a-rosa.de/tippgeber | 5,90 % vom Reisepreis, siehe www.a-rosa.de/tippgeber |
Selbstbehaltübernahme-Versicherung
Übernahme des inkludierten Selbstbehaltes von 25 %
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
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Bis € 500 | € 7 | € 8 | € 8 |
Bis € 1.000 | € 18 | € 20 | € 20 |
Bis € 1.500 | € 22 | € 25 | € 25 |
Bis € 2.000 | € 29 | € 32 | € 32 |
Bis € 3.000 | € 47 | € 53 | € 53 |
Bis € 12.500 | Auf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber |
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) / VB-RS 2018 (T-GV-RRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) / VB-RS 2021 (T-GV-RRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.
ABSCHLUSSFRIST
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
ABSCHLUSSFRIST
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de.