AGB als Download

A-ROSA Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreuzfahrten aus dem Katalog 2024 und 2025.

Stornierungskosten

Es ist schade, wenn Sie eine A-ROSA Kreuzfahrt stornieren müssen. Das bedauern wir.

Tipp: Um Stornierungskosten zu vermeiden, buchen Sie Ihre A-ROSA Kreuzfahrt vorab mit der Reise-Rücktrittsversicherung. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir einen Teil von Stornierungskosten erheben müssen.

Unsere Stornierungskosten sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A-ROSA Flussschiff GmbH (AGB). Hier auch als Download verfügbar.

8. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN | RÜCKTRITTSKOSTEN

8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch ihm gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

8.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden sowie der dementsprechend zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für „A-ROSA Premium alles inklusive“-Preise

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

b) Gesonderte Pauschale für „A-ROSA Basic Vollpension“-Preise

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 35 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 85 %
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

c) Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers (unabhängig vom gebuchten Tarif) aus einer Doppelkabine mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen der A-ROSA Flussschiff GmbH die Stornokosten lt. Tabelle, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung von 60 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein voll zahlender Reiseteilnehmer aus einer Mehrbettkabine teil storniert. Für diesen Fall behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH das Recht vor, eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Bei Teilstorno eines kostenfrei reisenden Kindes bis 15 Jahre in Begleitung mind. eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen aus einer Doppelkabine berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Bearbeitungsgebühr von € 200.

d) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Wellness-Pakete sowie An- und Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale, siehe auch 8.2.a).

8.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gemäß § 651e BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der A-ROSA Flussschiff GmbH sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in Höhe von € 50 pro Person. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.

8.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten, Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die der A-ROSA Flussschiff GmbH zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale oder dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei.

8.6. Ist die A-ROSA Flussschiff GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

8. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN | RÜCKTRITTSKOSTEN

8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch ihm gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

8.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden sowie der dementsprechend zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 

Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet
a) Standard-Pauschale für „A-ROSA Premium alles inklusive“-Preise

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 85 %
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

Bei Teilstornierung eines kostenfrei reisenden Kindes bis 15 Jahre in Begleitung mind. eines aufsichtsberechtigten Vollzahlers aus einer Doppelkabine berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Bearbeitungsgebühr von € 100.
b) Gesonderte Pauschale für „A-ROSA Basic“-Preise

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 85 %
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

c) Bei Teilstornierung eines zahlenden Reiseteilnehmers (unabhängig vom gebuchten Tarif) aus einer Doppelkabine mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen der A-ROSA Flussschiff GmbH die Stornokosten lt. Tabelle, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung von 60 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein zahlender Reiseteilnehmer aus einer Mehrbettkabine teilstorniert. Für diesen Fall behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH das Recht vor, eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Bei Teilstorno eines kostenfrei reisenden Kindes bis 15 Jahre in Begleitung mind. eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen aus einer Doppelkabine berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Bearbeitungsgebühr von € 200.

d) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Wellness-Pakete sowie An- und Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale, siehe auch 8.2.a).

8.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gemäß § 651e BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise- vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der A-ROSA Flussschiff GmbH sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt

8.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die der A-ROSA Flussschiff GmbH zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale oder dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei.

8.6. Ist die A-ROSA Flussschiff GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.