A-ROSA Versicherungen 2023

Leistungen im Überblick A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung* A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz
1Reise-Rücktrittsversicherung
2Urlaubsgarantie  
3Reise-Krankenversicherung   Eingeschränkt enthalten
4Reisegepäckversicherung  
5Notfallversicherung  
  Gültig für alle Fahrtgebiete Gültig für Donau, nördlichen Rhein, Douro, Rhône & Seine Gültig für südlichen Rhein

* Für alle „A-ROSA Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2022 getätigt werden, ist diese Versicherung bereits inkludiert. Die Stornokostenversicherung gilt für Reisende mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Versicherung kann nicht aus dem Reisepreis herausgerechnet werden, sie ist fester Bestandteil der Buchung. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.

Für Kunden, die bereits die obligatorische Reise-Rücktrittsversicherung inkludiert haben („Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2022 getätigt wurden), besteht die Möglichkeit, sie zu folgenden Konditionen zu erweitern:

Reisepreis A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz
Bis € 10.000 € 35 € 19

Unsere Versicherungsleistungen

1 REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.

Versicherte Gründe sind z. B.:

  • schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
  • unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.

2 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)

Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei  eiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Versicherte Gründe sind z. B.:

  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
  • erheblicher Schaden am Eigentum
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingter Reiseunterbrechung erstattet.

WICHTIGER HINWEIS:

Die Erkrankung an COVID-19 vor und während der Reise ist ein versichertes Ereignis! Bei Erkrankung sind Ihre Stornokosten gesichert und Ihre Gesundheit geschützt.

3 REISE-KRANKENVERSICHERUNG

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im
  • Ausland (Privatpatientenstatus)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie
  • unfallbedingte Hilfsmittel
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • den Krankentransport zur stationären Behandlung in das
  • nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in
  • die Unterkunft
  • Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport
  • von Gepäck

Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.

4 REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.

5 NOTFALLVERSICHERUNG

Schutzengel auf Reisen.
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können:  Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten. Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto.

  • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
  • Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw

Weltweiter Notruf-Service auf Reisen: +49 40 5555-7877
24-Stunden-Service von Roland Assistance - Telefongebühren abhängig vom Anbieter.

Prämien für unsere Versicherungen

A-ROSA Reise-RücktrittsversicherungA-ROSA FlusskreuzfahrtenschutzA-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz
ReisepreisPrämie pro PersonPrämie pro PersonPrämie pro Person
Bis € 500€ 24€ 42€ 30
Bis € 1000€ 49€ 63€ 51
Bis € 1500€ 59€ 83€ 66
Bis € 2000€ 79€ 93€ 83
Bis € 3000€ 125€ 149€ 129
Bis € 4000€ 159€ 183€ 163
Bis € 45454,4 % vom ReisepreisAuf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber
Ab € 4545Auf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber

VERSICHERUNGSUMFANG

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) / VB-RS 2021 (T-GV-RRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.

ABSCHLUSSFRIST

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN

Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail: Beschwerdeversicherungsombudsmannde.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de.

Corona-Schutz vor der Reise

Sollte bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegen, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten beziehungsweise die Hinreise-Mehrkosten oder Umbuchungskosten.

Versicherte Gründe sind:

  • eine häusliche Isolation (Quarantäne), die infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  • wenn am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjekts durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.

Kein Selbstbehalt.

ABSCHLUSSFRIST

Abschließbar sofort, innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

BEDINGUNG

Der Corona-Schutz kann nur in Verbindung mit einer anderen Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur gebucht werden. Die bis 30.11.2022 inkludierte Reise-Rücktrittsversicherung für „A-ROSA Premium alles inklusive“-Buchungen erfüllt diese Bedingung ebenfalls.

Reisepreis Prämie pro Person
Bis € 400 € 5
Bis € 1.000 € 9
Bis € 2.000 € 15
Bis € 3.000 € 19
Bis € 4.000 € 25
Bis € 5.000 € 35
Bis € 7.500 € 49

Rhein / Main / Mosel

 Rhein / Main / Mosel
Rhein / Main / Mosel

Donau

Donau
Donau

Rhône / Saône

Rhône / Saône
Rhône / Saône

Seine

Seine
Seine

Douro

Douro
Douro