Reiseversicherungen der HanseMerkur
Reiseversicherungen der HanseMerkur
Damit sind Sie gegen alle Eventualitäten vor, während und nach der Reise bestens abgesichert.
Die Reiseversicherungen unseres Partners HanseMerkur sind vielfach ausgezeichnet. Damit Sie die schönste Zeit sorgenfrei und unbeschwert erleben können, bieten wir Ihnen mit den verschiedenen Versicherungen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ganz persönliche Absicherung auf den A-ROSA Reisen an - und das europaweit. Freuen Sie sich auf die verdiente Auszeit, ohne sich Gedanken um Kosten für Reiserücktritt oder Krankheit machen zu müssen.
Verreisen Sie mit einem guten und sicheren Gefühl in den Urlaub.
Versicherungsleistungen (abhängig vom gebuchten Paket):
- Bei versicherten Gründen werden bei Reiserücktritt oder verspätetem Reiseantritt die Stornokosten bzw. Hinreise-Mehrkosten erstattet.
- Urlaubsgarantie (bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise oder Reiseabbruch): Bei versicherten Gründen wird der Reisepreis ganz bzw. teilweise erstattet.
- Reise-Krankenversicherung: Privatpatienten-Status überall im Ausland.
- Reise-Gepäckversicherung: Bei abhandengekommenen oder beschädigten Gepäck - ebenfalls bei verspäteter Ankunft.
- Rhein-Kreuzfahrtschutz: Versichert sind max. 6 Personen, oder 2 Familien, die gemeinsam reisen. Beim Reiseschutz sind darüber hinaus auf Ihre zu Hause gebliebenen Angehörigen mit abgesichert (Risikopersonen; alle nahen Angehörigen der Reisenden).
Damit sind Sie gegen alle Eventualitäten vor, während und nach der Reise bestens abgesichert.
Die Reiseversicherungen unseres Partners HanseMerkur sind vielfach ausgezeichnet. Damit Sie die schönste Zeit sorgenfrei und unbeschwert erleben können, bieten wir Ihnen mit den verschiedenen Versicherungen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ganz persönliche Absicherung auf den A-ROSA Reisen an - und das europaweit. Freuen Sie sich auf die verdiente Auszeit, ohne sich Gedanken um Kosten für Reiserücktritt oder Krankheit machen zu müssen.
Verreisen Sie mit einem guten und sicheren Gefühl in den Urlaub.
Versicherungsleistungen (abhängig vom gebuchten Paket):
- Bei versicherten Gründen werden bei Reiserücktritt oder verspätetem Reiseantritt die Stornokosten bzw. Hinreise-Mehrkosten erstattet.
- Urlaubsgarantie (bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise oder Reiseabbruch): Bei versicherten Gründen wird der Reisepreis ganz bzw. teilweise erstattet.
- Reise-Krankenversicherung: Privatpatienten-Status überall im Ausland.
- Reise-Gepäckversicherung: Bei abhandengekommenen oder beschädigten Gepäck - ebenfalls bei verspäteter Ankunft.
- Rhein-Kreuzfahrtschutz: Versichert sind max. 6 Personen, oder 2 Familien, die gemeinsam reisen. Beim Reiseschutz sind darüber hinaus auf Ihre zu Hause gebliebenen Angehörigen mit abgesichert (Risikopersonen; alle nahen Angehörigen der Reisenden).
A-ROSA Versicherungen 2025
Leistungen im Überblick | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung* | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz* | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz* |
---|---|---|---|
1. Reise-Rücktrittsversicherung | |||
2. Urlaubsgarantie | |||
3. Reise-Krankenversicherung | Eingeschränkt enthalten (siehe Punkt 3) | ||
4. Reisegepäckversicherung | |||
5. Notfallversicherung | |||
Gültig für alle Fahrtgebiete | Gültig für Donau, nördlichen Rhein, Douro, Rhône & Seine | Gültig für südlichen Rhein |
* Für alle „Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2021 getätigt wurden, ist diese Versicherung bereits inkludiert. Die Stornokostenversicherung gilt für Reisende mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Versicherung kann nicht aus dem Reisepreis herausgerechnet werden, sie ist fester Bestandteil der Buchung. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
*Aus Versicherungsgründen können Gäste mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder der Schweiz nicht versichert werden. Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
Unsere Versicherungsleistungen
Unsere Versicherungsleistungen
1 REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens,mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
1. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hin-reise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
2 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingterReiseunterbrechung erstattet.
Wichtiger Hinweis: Die Erkrankung an COVID-19 vor und während der Reise ist ein versichertes Ereignis! Bei Erkrankung sind Ihre Stornokosten gesichert und Ihre Gesundheit geschützt.
2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: Siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingter Reiseunterbrechung erstattet.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen: +49 40 5555-7877
24-Stunden-Service
Telefongebühren abhängig vom Anbieter.
3 REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- den Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächste erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt.
Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
4 REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.
4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.
5 NOTFALLVERSICHERUNG
Schutzengel auf Reisen. Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto.
- Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw
5. NOTFALLVERSICHERUNG
Schutzengel auf Reisen.
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto.
- Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw
A-ROSA Versicherungsschutz mit 25% Selbstbehalt
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
---|---|---|---|
Bis € 500 | € 28 | € 46 | € 32 |
Bis € 1.000 | € 56 | € 74 | € 60 |
Bis € 1.500 | € 68 | € 92 | € 72 |
Bis € 2.000 | € 91 | € 115 | € 95 |
Bis € 3.000 | € 149 | € 177 | € 153 |
Bis € 4.000 | € 181 | € 199 | € 185 |
Bis € 12.500 | 5,10 % vom Reisepreis www.a-rosa.de/tippgeber | 7,70 % vom Reisepreis www.a-rosa.de/tippgeber | 5,90 % vom Reisepreis www.a-rosa.de/tippgeber |
Selbstbehaltübernahme-Versicherung
Übernahme des inkludierten Selbstbehaltes von 25 %
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
---|---|---|---|
Bis € 500 | € 7 | € 8 | € 8 |
Bis € 1.000 | € 18 | € 20 | € 20 |
Bis € 1.500 | € 22 | € 25 | € 25 |
Bis € 2.000 | € 29 | € 32 | € 32 |
Bis € 3.000 | € 47 | € 53 | € 53 |
Ab € 3.001 | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber |
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) / VB-RS 2018 (T-GV-RRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) / VB-RS 2021 (T-SBü-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.
ABSCHLUSSFRIST
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
ABSCHLUSSFRIST
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de.
A-ROSA Versicherungen 2026
Leistungen im Überblick | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung* | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz* | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz* |
---|---|---|---|
1. Reise-Rücktrittsversicherung | |||
2. Urlaubsgarantie | |||
3. Reise-Krankenversicherung | Eingeschränkt enthalten (siehe Punkt 3) | ||
4. Reisegepäckversicherung | |||
5. Notfallversicherung | |||
Gültig für alle Fahrtgebiete | Gültig für Donau, nördlichen Rhein, Douro, Rhône & Seine | Gültig für südlichen Rhein |
* Für alle „Premium alles inklusive“-Buchungen, die bis 30.11.2021 getätigt wurden, ist diese Versicherung bereits inkludiert. Die Stornokostenversicherung gilt für Reisende mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Versicherung kann nicht aus dem Reisepreis herausgerechnet werden, sie ist fester Bestandteil der Buchung. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
*Aus Versicherungsgründen können Gäste mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder der Schweiz nicht versichert werden. Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 pro Person.
Unsere Versicherungsleistungen
Unsere Versicherungsleistungen
1 REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens,mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
1. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- Verkehrsmittelverspätung
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- erheblicher Schaden am Eigentum
Der Selbstbehalt beträgt 25 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je versicherte Person.
2 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z.B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingterReiseunterbrechung erstattet.
Wichtiger Hinweis: Die Erkrankung an COVID-19 vor und während der Reise ist ein versichertes Ereignis! Bei Erkrankung sind Ihre Stornokosten gesichert und Ihre Gesundheit geschützt.
2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCHVERSICHERUNG)
Sie leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise sowie bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) den vollen Reisepreis. Danach leistet sie den anteiligen Reisepreis. Außerdem erstattet sie Ihnen die Reiseleistungen, die Sie durch den verspäteten Reiseantritt nicht in Anspruch genommen haben.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Den Selbstbehalt können Sie den Unterlagen der Reise-Rücktrittsversicherung entnehmen. Die Nachreisekosten zum Schiff werden Ihnen erstattet, wenn Sie die Reise krankheits- oder unfallbedingt unterbrechen
3 REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Sie erstattet Ihnen die Kosten für:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- den Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland.
4 REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt.
4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Die Versicherungssumme pro Person beträgt € 2.000 – ohne Selbstbehalt.
5 NOTFALLVERSICHERUNG
Schutzengel auf Reisen. Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto.
- Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw
5. NOTFALLVERSICHERUNG
Ihr Schutzengel auf Reisen hilft Ihnen bei Notfällen, die Ihnen während der Reise zustoßen können. Er enthält die Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; den Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei einem Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Der Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto übernimmt die Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden an Ihrem Eigentum im Heimatort sowie die Kosten für erforderliche Notreparaturen. Außerdem erstattet er Ihnen den von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalt bis € 500 bei einem Schaden an Ihrem am Wohnort oder Flughafen zurückgelassenen Pkw.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen: +49 40 5555-7877
24-Stunden-Service - Telefongebühren abhängig vom Anbieter.
A-ROSA Versicherungsschutz mit 25% Selbstbehalt
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
---|---|---|---|
Bis € 500 | € 28 | € 46 | € 32 |
Bis € 1.000 | € 56 | € 74 | € 60 |
Bis € 1.500 | € 68 | € 92 | € 72 |
Bis € 2.000 | € 91 | € 115 | € 95 |
Bis € 3.000 | € 149 | € 177 | € 153 |
Bis € 4.000 | € 181 | € 199 | € 185 |
Bis € 12.500 | 5,10 % vom Reisepreis | 7,70 % vom Reisepreis, siehe www.a-rosa.de/tippgeber | 5,90 % vom Reisepreis, siehe www.a-rosa.de/tippgeber |
Selbstbehaltübernahme-Versicherung
Übernahme des inkludierten Selbstbehaltes von 25 %
Reisepreis | A-ROSA Reise-Rücktrittsversicherung | A-ROSA Flusskreuzfahrtenschutz | A-ROSA Rhein-Kreuzfahrtschutz |
---|---|---|---|
Bis € 500 | € 7 | € 8 | € 8 |
Bis € 1.000 | € 18 | € 20 | € 20 |
Bis € 1.500 | € 22 | € 25 | € 25 |
Bis € 2.000 | € 29 | € 32 | € 32 |
Bis € 3.000 | € 47 | € 53 | € 53 |
Ab € 3.001 | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber | Auf Anfrage www.a-rosa.de/tippgeber |
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) / VB-RS 2018 (T-GV-RRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung.
VERSICHERUNGSUMFANG
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2023 (SFE46-D) / VB-RKS 2023 (TSFE45-D) / VB-RS 2023 (SFE44-D) / VB-RS 2021 (TSBü-D-2) der HanseMerkur Reiseversicherung.
ABSCHLUSSFRIST
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
ABSCHLUSSFRIST
Die Versicherung können Sie sofort bei Ihrer Buchung abschließen, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können Sie – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichten:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de.